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CTH 430.2

Citatio: F. Fuscagni (ed.), hethiter.net/: CTH 430.2 (TX 05.02.2013, TRde 05.02.2013)



§ 4
9 -- [ … ]
10 -- Die Hebamme [sagt] mir [folgendermaßen:]
11 -- [“(Ich)], die Hebamme, habe [das Kin]d zur Welt gebracht6
12 -- [(und) es … ] … “.7
13 -- Wenn sie mir das Kind übergeben,
14 -- [dann mache ich dieses8]:
15 -- [wenn] ich [e]s (in Bezug auf) seinen Mund reinige,
16 -- wenn es [dem Leben] (geweiht ist)9,
17 -- [dann lasse] ich [es bestehen]10;
18 -- wenn es aber nicht dem Leben (geweiht ist),
19 -- [dann ich es/ihm … ].
20 -- Ein Palastangestellter aber steht mir zur Seite,
21 -- wenn ich [e]s (in Bezug auf) seinen Mund reinige.
Ergänzung nach Beckman 1983, 42.
6
Nach meiner Kenntnis ist dies der einzige Fall, in dem das Subjekt des Verbums ḫaš(š)- „zeugen, gebären“ nicht die Gebärende (eine Frau oder ein weibliches Tier) ist, womit dem Verbum eine faktitive Bedeutung zukommt.
7
Hier könnten die zwei Zeichen nach der Lücke die Endung eines Verbs im Prät. andeuten, dessen Subjekt das Kind (DUMU) ist.
8
Übersetzung nach Beckman 1983, 43.
9
Wörtl.: „wenn es [des Lebens] (ist)“.
Der Ergänzung [ḫaddul]aḫḫi von Beckman 1983, 42, ist mit HW2 Ḫ 533a sicherlich eine Ergänzung dal]aḫḫi vorzuziehen.

Editio ultima: Textus 05.02.2013; Traductionis 05.02.2013